Samstag, 04.Mai 2024 | 05:19

Lokführerstreik beeinträchtigt Bahnverkehr in MV

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Der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat am Donnerstag zu Behinderungen im Bahnverkehr geführt. “Der Zugverkehr in Mecklenburg-Vorpommern ist durch den GDL-Streik stark beeinträchtigt, aber der Ersatzfahrplan läuft stabil”, hieß es von einem Bahnsprecher. Die Deutsche Bahn lässt auf viel genutzten Strecken Züge oder Busse nach einem Ersatzfahrplan verkehren, der jedoch deutlich reduziert ist.

Ein Ersatzfahrplan gilt aktuell nach Unternehmensangaben auf den Verbindungen Rostock – Schwerin – Hamburg, Stralsund – Pasewalk – Angermünde – Berlin, Lübeck – Bad Kleinen – Güstrow – Ueckermünde, Züssow – Usedom, Rostock – Neustrelitz – Berlin und auf der S-Bahn-Strecke Warnemünde – Rostock – Güstrow. Zwischen Wismar und Tessin sowie Rostock und Graal – Müritz sei der Zugverkehr nach Regelfahrplan abgesichert. Weitere Regionalverbindungen wurden gänzlich gestrichen. Darunter sind die Verbindungen Stralsund – Greifswald, Wismar – Schwerin – Ludwigslust und die S3.

Für das Wochenende kündigte die Bahn an, sich um zusätzliche Verbindungen zu bemühen: “Am Freitag und am Wochenende wird es voraussichtlich eine zusätzliche Verbindung von Berlin nach Rostock und zurück geben”, hieß es. Gleiches gelte für zusätzliche Züge zwischen Hamburg und Schwerin am Freitag und am Samstag. Die Bäderbahn auf Usedom fahre weiterhin nicht, ein Sprecher verwies auf den Ersatzfahrplan. Urlaubsgäste auf Usedom müssen sich also weiterhin auf eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit und unter Umständen sehr volle Züge am Wochenende einstellen.

Wie die Deutsche Bahn mitteilte, liegen die Schwerpunkte des Streiks – wie schon zuvor – im Osten Deutschlands und einigen Metropolregionen, hier komme es zu stärkeren Einschränkungen. “Wir empfehlen Reisenden, sich unmittelbar vor Fahrtantritt auf bahn.de oder in der App DB Navigator über ihre Verbindung zu informieren.”, so der Bahnsprecher. Im Regionalverkehr gab die Bahn bundesweit das Ziel aus, rund 40 Prozent des regulären Angebots sicherzustellen. Im Fernverkehr verkehren hingegen laut Unternehmensangaben nur etwa 25 Prozent der Züge. Der Streik soll bis Dienstag, 02.00 Uhr, andauern.

Das Unternehmen riet den Fahrgästen, nicht zwingend nötige Fahrten zu verschieben. Es gebe umfangreiche Kulanzregelungen. Alle bereits gebuchten Fahrkarten des Fernverkehrs für Strecken, die vom GDL-Streik betroffen seien, behielten ihre Gültigkeit und könnten bis einschließlich 17. September flexibel genutzt werden. Die Zugbindung bei Sparpreisen und Super-Sparpreisen sei aufgehoben. Wer trotzdem mit der Bahn fahre, dem riet das Unternehmen, einen Sitzplatz zu reservieren.

Nicht direkt betroffen sind die Verbindungen der Ostdeutschen Eisenbahn (Odeg), die mehrere Linien in Mecklenburg-Vorpommern bedient. Es gebe ein erhöhtes Fahrgastaufkommen, aber “alles rollt”, hieß es von einer Sprecherin. Wie schon bei Streiks zuvor, versuchen Reisende die Odeg zu nutzen, um Teilstrecken zurücklegen zu können und dann in die Bahn umzusteigen, hieß es. So zum Beispiel die Strecken Wismar – Schwerin und in Richtung Berlin. Von Arbeitsniederlegungen bei der Bahn wäre die Odeg den Angaben zufolge erst betroffen, wenn Stellwerke und Betriebsleitzentralen bestreikt würden.

Die GDL-Mitglieder streiken für höhere Gehälter und bessere Arbeitsbedingungen. Unter anderem verlangen sie eine Corona-Prämie von 600 Euro und 3,2 Prozent mehr Geld in zwei Stufen. Die Bahn will die Erhöhung nach den coronabedingten Verlusten über eine längere Zeit strecken. Sie hatte am Mittwochabend mit einem erneuten Angebot versucht, den Streik noch abzuwenden: Dieses wurde jedoch abgelehnt.

Die Bahn hat sich inzwischen entschlossen, gerichtlich gegen den Streik vorzugehen. Am Vormittag reichte das Unternehmen eine einstweilige Verfügung gegen den Streik der Gewerkschaft ein. Wie das zuständige Arbeitsgericht in Frankfurt mitteilte, soll es bis zum Abend eine Entscheidung geben. Die Verhandlung soll um 18.00 Uhr beginnen.”Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Allerdings sind Streiks nur dann zulässig, wenn sie sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegen. Das ist nach unserer Auffassung bei den Streiks der GDL nicht der Fall”, sagte Bahn-Personalvorstand Martin Seiler dazu.

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