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Neues Ehrenzeichen für Katastrophenschützer in MV kommt

Katastrophenschützerinnen und Katastrophenschützer werden bei besonderen Leistungen in Mecklenburg-Vorpommern künftig mit einem Ehrenzeichen gewürdigt. Das hat der Landtag in Schwerin in seiner Sitzung einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion beschlossen.

Die neue Auszeichnung orientiert sich am bestehenden Brandschutz-Ehrenzeichen. Vorgesehen ist sie für 10, 25 und 40 Jahre langes Engagement sowie eine Sonderstufe für außergewöhnliche Verdienste oder besonders mutiges Handeln. Dazu gibt es eine Jubiläumszuwendung in Höhe von 100 Euro (10 Jahre), 200 Euro (25 Jahre) und 250 Euro (40 Jahre).

Richtige erste Schritte

„Die Frauen und Männer, die oft ehrenamtlich unter hohem persönlichem Einsatz und manchmal unter Gefahr für das eigene Leben handeln, sind das Rückgrat unseres Bevölkerungsschutzes“, sagte der SPD-Abgeordnete Ralf Mucha. Ihr Einsatz sei unverzichtbar und werde gesehen und gewürdigt.

Das Ehrenzeichen sei ein wichtiges Signal, sagte der Linken-Abgeordnete Michael Noetzel. Dennoch würden „warme Worte und eine schicke Anstecknadel“ samt den Zuwendungen nicht ausreichen. Auch finanziell und strukturell brauche es Verbesserungen. Dem habe sich die rot-rote Landesregierung bereits angenommen.

Lob auch aus der Opposition

„Engagement wird sichtbar gemacht“, sagte die Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Constanze Oehlrich. „Das stärkt nicht nur die Motivation der bereits Aktiven, sondern ermutigt auch andere, sich einzubringen.“ Sie plädierte ebenfalls für bessere Rahmenbedingungen. „Die Herausforderungen wachsen und wir müssen Schritt halten.“

Der FDP-Abgeordnete David Wulff begrüßte die Würdigung, betonte aber auch, dass sie in die künftige Haushaltsplanung deutlicher einbezogen werden müsse. AfD-Fraktionschef Nikolaus Kramer nannte die Einführung des Ehrenzeichens „längst überfällig“.

Der CDU-Abgeordnete Marc Reinhardt merkte an, dass auch ein 50-jähriges Ehrenamt gewürdigt werden müsse, so wie es beim Brandschutz-Ehrenamt bald der Fall sein solle. „Deshalb ist es aus unserer Sicht auch legitim, das auch jetzt hier zu tun“, sagte er.

Positives Feedback für die Pläne vom DRK

Der Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) hatte den Gesetzentwurf zuvor im Rahmen einer schriftlichen Anhörung begrüßt. Die Einführung des Ehrenzeichens sei ein erster und folgerichtiger Schritt zur Anerkennung ehrenamtlichen Engagements im Bevölkerungsschutz des Landes.

Zugleich dürfe diese symbolische Würdigung nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Anforderungen durch zunehmende Extremwetterereignisse, großflächige Stromausfälle oder komplexe Gefahrenlagen gestiegen seien. Dies erfordere nach Ansicht des DRK eine nachhaltige und verlässliche Finanzierung von Ausstattung, Ausbildung, Infrastruktur und Nachwuchsgewinnung.

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