Am Landgericht Schwerin hat am Mittwoch der Prozess gegen einen 64‑jährigen Mann aus Wismar begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zwischen 2023 und Mai 2024 mehrfach sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben. Die Taten sollen sich im familiären Umfeld ereignet haben. Der Angeklagte ist der Großonkel des betroffenen Kindes.
Vorbelastung und Bewährung
Besonders schwer wiegt, dass der Mann bereits ein Jahr vor den nun verhandelten Übergriffen wegen eines gleichgelagerten Delikts verurteilt worden war. Zur Tatzeit stand er noch unter Bewährung. Dieser Umstand spielt im Verfahren eine zentrale Rolle, da er das Strafmaß erheblich beeinflussen kann.
Vollständiges Geständnis vor Gericht
Zum Prozessauftakt legte der 64‑Jährige ein vollumfängliches Geständnis ab. Das Gericht muss nun prüfen, inwieweit dieses Geständnis strafmildernd berücksichtigt werden kann. Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass trotz des Geständnisses eine Freiheitsstrafe im Raum steht.
Erwartetes Strafmaß
Nach Einschätzung des Gerichts ist mit einer Haftstrafe zwischen drei und fünf Jahren zu rechnen. Die genaue Strafzumessung hängt von der weiteren Beweisaufnahme und der Bewertung der persönlichen Umstände des Angeklagten ab. Der Prozess wird in den kommenden Wochen fortgesetzt.