Sonntag, 19.Mai 2024 | 05:45

Opposition zu neuem Betreuungsrecht: Mehr Geld für Vereine

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Die Vereine zur Betreuung bedürftiger Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sollen vom kommenden Jahr an mehr Geld bekommen, um das vom Bund neu geregelte Vormundschafts- und Betreuungsrecht umsetzen zu können. Der Zuschuss des Landes soll von bisher 150.000 Euro auf 200.000 Euro steigen, wie das Sozialministerium am Mittwoch mitteilte. Von 2024 an soll der Betrag jährlich um 2,3 Prozent steigen, um die Teuerung auszugleichen.

Der Opposition ist das in Aussicht gestellte Geld viel zu wenig. Nach einer Expertenanhörung im Landtag am Mittwoch forderten etwa die Grünen einen deutlichen Zuschlag. Pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner bezuschusse MV die Betreuungsvereine gerade einmal mit 124,30 Euro, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Anne Shepley. In Rheinland-Pfalz seien es bereits im Jahr 2016 rund 715 Euro gewesen.

Auch die FDP ist der Auffassung, dass die Landesregierung nachlegen müsse. Der Fraktionsvorsitzende René Domke erklärte, die vorgesehen Finanzierung der 35 im Land anerkannten Vereine sei ein Armutszeugnis. Kein anderes Bundesland agiere mit derart geringen Geldern. Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster, meinte, der vorgesehene Festbetrag von 200.000 Euro für alle Betreuungsvereine reiche angesichts der mit der Reform des Betreuungsrechts gewachsenen Aufgaben nicht aus. Ein Sprecher des Sozialministeriums sicherte zu, dass geprüft werde, ob zusätzliche Bedarfe bei den Betreuungsvereinen entstehen.

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