Freitag, 19.April 2024 | 21:04

Rostock: Strafbefehl nach Todesdrohung gegen Ministerpräsidentin

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Knapp elf Monate nach Bekanntwerden einer Todesdrohung gegen Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) im Messengerdienst Telegram hat das Amtsgericht Rostock Strafbefehl gegen einen 57-Jährigen erlassen.

Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur. Der Mann könne dagegen Einspruch erheben, dann werde es zu einer Hauptverhandlung kommen. Die Staatsanwaltschaft Rostock hatte den Strafbefehl, in dem eine Geldstrafe festgesetzt wird, gegen den Deutschen beim Amtsgericht Rostock beantragt. Die Ermittlungen wegen des Tatvorwurfs der Bedrohung seien abgeschlossen, sagte ein Sprecher.

Der Mann soll am 3. Januar in einer Telegram-Chatgruppe geschrieben haben: “Sie wird abgeholt, entweder mit dem Streifenwagen in Jacke oder mit dem Leichenwagen, egal wie sie wird abgeholt.” Der Post wird der “Querdenker”-Szene in Mecklenburg-Vorpommern zugerechnet, die Corona-Maßnahmen kritisiert hatte. Der Rostocker Linke-Politiker Steffen Bockhahn hatte den Post öffentlich gemacht, später war die Nachricht offensichtlich gelöscht worden.

Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung ohne Verhandlung. Ziel ist die einfache und schnelle Ahndung einfacherer Kriminalität. Mit diesem Instrument können etwa Geldstrafen oder die Entziehung der Fahrerlaubnis festgesetzt werden. In bestimmten Fällen kann so auch eine Bewährungsstrafe bis zu einem Jahr festgesetzt werden.

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