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„Stiller Feiertag“: Was am Karfreitag erlaubt ist – und was nicht

Karfreitag gilt traditionell als Tag der Stille – mit Folgen für das öffentliche Leben. Jährlich diskutiert Deutschland darüber, was an diesem Tag erlaubt sein sollte und welche Verbote noch zeitgemäß sind.

Clubs bleiben geschlossen, Sporthallen leer, selbst im Kino dürfen nur ausgewählte Filme laufen: An Karfreitag gelten in Deutschland strenge Regeln. Dahinter steckt die christliche Tradition, am Freitag vor Ostern der Kreuzigung Jesu in stiller Trauer zu gedenken. Ostern ist für Christen das wichtigste Fest des Jahres und in der deutschen, christlich geprägten Kultur seit Jahrhunderten fest verankert.

Um dem Anlass des Tages gerecht zu werden, gilt Karfreitag in Deutschland als „stiller“ Feiertag. Weitere Beispiele für stille Feiertage sind Totensonntag oder der Volkstrauertag. Alles, was an solchen Tagen das Gedenken stören könnte, ist verboten. Welche Tätigkeiten davon betroffen sind, ist gesetzlich geregelt, variiert aber von Bundesland zu Bundesland.

Grundsätzlich verboten sind Tanzveranstaltungen jeder Art. Rheinland-Pfalz ist in dieser Hinsicht besonders streng: von Gründonnerstag bis Karsamstag gilt ein 84-stündiges Tanzverbot, es folgt Bayern mit 70 Stunden. Auf den hintersten Plätzen liegen die Stadtstaaten Hamburg mit 19 Stunden, Berlin mit 17 Stunden und Bremen mit 15 Stunden.

Keine öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen

Im Club hören die Einschränkungen nicht auf. Ob Volksfest, Zirkus oder Wochenmarkt – öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen jeglicher Art sind genauso verboten wie öffentliche Sportveranstaltungen. Aber auch auf dem eigenen Grundstück dürfen Privatpersonen nicht nach Belieben Lärm veranstalten: Regeln, die an Sonntagen gelten, müssen auch an Feiertagen beachtet werden, es gilt das Gebot der Ruhe. So verbietet beispielsweise die Geräte- und Lärmschutzverordnung den Einsatz lauter Geräte an Sonn- und Feiertagen gleichermaßen – wozu auch der Karfreitag zählt.

Selbst im Kino gelten Einschränkungen: Betreiber dürfen nur Filme zeigen, die eine Freigabe der Prüfer der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, kurz FSK, haben. Diese Freigabe fehlt allerdings oft eher bei älteren Filmen, 2024 gingen lediglich drei Kinofilme bei der Prüfung leer aus. Hintergrund ist laut FSK die Veränderung von gesellschaftlichen Normen.

Auf der verbotenen Liste der FSK-Prüfer stehen neben „Das Leben des Brian“ außerdem „Heidi in den Bergen“ und „Top Gun“. Grundlage der Entscheidungen sind die Regelungen der Ländergesetze, die vorschreiben, dass öffentlich gezeigte Filme dem „ernsten Charakter“ der Feiertage entsprechen müssen. Auch der Rundfunk ist angehalten, darauf in seinem Programm Rücksicht zu nehmen.

Bußgelder von bis zu 10.000 Euro

Wer geltende Einschränkungen ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld. In Bayern können bis zu 10.000 Euro fällig sein, in Berlin erreichen solche Geldstrafen maximal 1000 Euro. Zahlen muss aber bei öffentlichen Tanzveranstaltungen der Betreiber, nicht die Besucher.

Erlaubt sind in den meisten Bundesländern private Feiern, mit denen keine öffentliche Lärmbelästigung einhergeht. Auch Restaurants, Freizeitparks oder Fitnessstudios dürfen in vielen Regionen öffnen – solche Aktivitäten sind meist mit dem Grundgedanken der Erholung an Feiertagen vereinbar.

Die strengen Regeln sorgen regelmäßig für öffentliche Debatten über den Umgang mit historisch erhaltenen Feiertagen. Was die einen als kulturelles Erbe der christlich geprägten deutschen Geschichte wahren möchte, sehen die anderen als nicht zeitgemäße Einschränkung ihrer Freiheit in einer säkularen Gesellschaft.

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