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Tödliche Messerattacke von Bad Kleinen: Sicherungsverfahren vor dem Landgericht Schwerin

Im Fall der tödlichen Messerattacke von Bad Kleinen steht ein komplexes Gerichtsverfahren bevor. Vor dem Landgericht Schwerin wird der Fall als Sicherungsverfahren geführt – eine besondere Form der Strafverfolgung, bei der nicht eine klassische Freiheitsstrafe im Mittelpunkt steht. Stattdessen prüft das Gericht, ob der Beschuldigte dauerhaft in der forensischen Psychiatrie untergebracht werden muss, um die Allgemeinheit zu schützen.

Brutaler Angriff ohne Vorwarnung

Der Tatablauf gilt als eindeutig. Am späten Nachmittag des 14. November 2025 betrat der damals 36‑jährige Mann einen Döner‑Imbiss nahe des Bahnhofs in Bad Kleinen. Ohne erkennbaren Streit oder Vorwarnung stach er mit einem großen Küchenmesser auf einen 31‑jährigen Mann ein. Das Opfer versuchte schwer verletzt auf die Straße zu flüchten, wurde jedoch eingeholt und erneut attackiert. Trotz sofortiger Hilfe durch Augenzeugen und Rettungskräfte starb der Mann noch am Tatort.

Festnahme und psychischer Zustand

Unmittelbar nach der Tat wählte der Angreifer selbst den Polizeinotruf, blieb am Tatort und ließ sich widerstandslos festnehmen. Ein psychiatrisches Gutachten ergab deutliche Hinweise auf akute Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderte Schuldfähigkeit. Der Mann leidet offenbar unter einer schweren psychischen Erkrankung.

Er ist polizeibekannt und vorbestraft, lebte zuletzt in einer betreuten Wohneinrichtung in Bad Kleinen. Zwischen Täter und Opfer bestand nach bisherigen Erkenntnissen keine persönliche Beziehung – die Ermittler gehen von einer Zufallstat im Wahn aus.

Bundesweit beachteter Skandal um Tatvideo

Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgte ein schwerwiegender Datenschutz‑ und Persönlichkeitsrechtsverstoß. Ein Video einer Überwachungskamera, das den Angriff in voller Brutalität zeigt, gelangte kurz nach der Tat in soziale Netzwerke und wurde massenhaft über WhatsApp, X und TikTok verbreitet. Die Polizei leitete umgehend Ermittlungen ein.

Es wird geprüft, ob das Material aus Ermittlerkreisen oder aus dem Umfeld des Imbisses illegal weitergegeben wurde. Mehrere Strafverfahren wegen der Verbreitung des Videos laufen bereits.

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