Mittwoch, 01.Mai 2024 | 18:20

Über elf Millionen Euro Vermögen aus Straftaten abgeschöpft

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Die Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben im vergangenen Jahr rund 11,4 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft.

“Straftaten dürfen sich nicht lohnen”, sagte Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) am Donnerstag in Schwerin. “Was Täterinnen und Täter aus strafbaren Handlungen erlangt haben, Gegenstände und Vermögen, muss eingezogen werden.” Seit 2018 hätten die vier Staatsanwaltschaften in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund insgesamt mehr als 50 Millionen Euro abgeschöpft.

“Seit nunmehr sechs Jahren ist der Opferschutz mit der Reform der Vermögensabschöpfung gestärkt. Denn Geschädigte können einfacher und kostenlos Schadenswiedergutmachung einfordern”, sagte Bernhardt. Ihren Angaben zufolge ging im vergangenen Jahr mit 2,3 Millionen Euro jeder fünfte aus Straftaten abgeschöpfte Euro an geschädigte Privatpersonen. “Für geschädigte staatliche Institutionen, zum Beispiel Sozialversicherungsträger, wurden 2022 knapp drei Millionen Euro abgeschöpft. Für die Staatskasse verblieben rund 6,2 Millionen Euro.”

Staatsanwaltschaften, Polizei, Zoll und Finanzverwaltung trügen dafür Sorge, dass bei Ermittlungen zu Straftaten mit Vermögensbezug schon frühzeitig festgestellt werden könne, ob noch Tatbeute oder sonstiges Vermögen der Verdächtigen und begünstigter Dritter vorhanden sei, sagte Generalstaatsanwältin Christine Busse. Eine verstärkte Vermögensabschöpfung führe aber nicht nur zu “erfreulich hohen Werten im Bereich der Sicherung und Einziehung, sondern langfristig auch zu einer Reduzierung der Straftaten mit Vermögensbezug – weil auch eine effektive Abschöpfung die Anreize für derartige Taten verringern kann.”

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