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Verbraucher aufgepasst: Das ändert sich im Juni

Der Stromanbieter kann schneller gewechselt werden, Smartphones sollen haltbarer werden, die ersten Bundesländer starten in die Sommerferien und Gasprüfung bei Wohnmobil und Wohnwagen werden Pflicht. Dies und anderes erwartet uns im neuen Monat.

Anspruch auf Mutterschutz nach Fehlgeburt

Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben ab dem neuen Monat einen Anspruch auf Mutterschutz. Dieser gilt zeitlich gestaffelt: ab der 13. Schwangerschaftswoche zwei Wochen, ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen. Bei einem Beschäftigungsverbot bekommt der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in voller Höhe erstattet.

Mehr Barrierefreiheit – nicht nur im Netz

Ab 28. Juni müssen mehr Dienstleistungen und Produkte barrierefrei sein. Das betrifft etwa Online-Shops sowie Apps und Webseiten von Banken und Verkehrsbetrieben. Aber auch Geräte wie Geld- und Fahrscheinautomaten. Dies ist im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz geregelt.

Entlastungsbetrag für Pflege noch voll ausschöpfen

Jeden Monat steht pflegebedürftigen Menschen ab Pflegestufe 1 Geld als sogenannte Entlastungsleistung zur Verfügung. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam. Seit Januar 2025 beläuft sich der Betrag auf 131 Euro pro Monat. Aber auch ungenutzte Beträge aus dem Jahr 2024 (je 125 Euro im Monat) können noch für Entlastungen bis zum 30. Juni 2025 genutzt werden. Dies können entweder Restbeträge sein oder auch der ganze Betrag von 1500 Euro aus dem Jahr 2024. Die Verbraucherzentrale nennt beispielhaft Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz oder Hilfe beim Einkauf oder im Haushalt oder Unterstützung bei Behördengängen. Die Angebote zur Unterstützung müssen nach Landesrecht anerkannt sein.

Stromanbieter schneller wechseln

Ab dem 6. Juni kann der Stromanbieter innerhalb eines Tages gewechselt werden. Die Stromanbieter müssen den Wechsel an Werktagen innerhalb von 24 Stunden vollziehen. Rückwirkende Anmeldungen, etwa bei Umzug, sind allerdings nicht mehr möglich. Die Kündigungsfristen sind weiterhin zu beachten.

Smartphones sollen haltbarer werden

Wie schon Waschmaschinen und Staubsauger müssen auch neue Smartphones und andere kabellose Telefone und Tablets energie- und umweltschonender und damit verbraucherfreundlicher sein. So müssen Neuhandys robuster sein. Ersatzteile müssen noch sieben Jahre nach dem Verkaufsstopp lieferbar sein. Die in Handys verwendeten Akkus müssen nach 800 Ladungen noch 80 Prozent Leistung erbringen. Wie gut die Geräte die Vorgaben erfüllen, ist jeweils auf einem erweiterten Energielabel gekennzeichnet. Die Regelung gilt ab dem 20. Juni 2025.

Erleichterte Grundbucheinsicht bei Projekten der Erneuerbaren Energien

Für die Planung von Windkraft- und Solaranlagen oder Telekommunikationsnetzen benötigen Betreiber und Projektierer bereits in einer frühen Phase Einsicht in das Grundbuch, um Eigentumsverhältnisse und mögliche Nutzungsrechte zu klären. Um den Ausbau so einfach und unbürokratisch wie möglich zu machen, wird die Grundbucheinsicht für Vorhaben zur Erzeugung Erneuerbarer Energien und zur Entwicklung von Netzinfrastruktur erleichtert. Unternehmen, die entsprechende Anlagen errichten wollen, haben künftig im Regelfall einen Anspruch auf Einsichtnahme in das Grundbuch.

Gasprüfung bei Wohnmobil und Wohnwagen

Neue Pflicht für Camper: Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen müssen ab dem 19. Juni 2025 regelmäßig von Sachverständigen überprüft werden. Kochen, Kühlen und Heizen im Camper soll so sicherer und Unfälle vermieden werden. Ein entsprechender Paragraf wurde der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hinzugefügt.

Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit der Schweiz bei Verkehrsverstößen

Deutschland und die Schweiz arbeiten seit Jahren im Bereich der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Verkehrsverstößen zusammen. Mit einer neuen Regelung wird nun die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Übermittlung von Vollstreckungshilfeersuchen künftig auch elektronisch erfolgen kann. Die Maßnahme ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung und soll die Zusammenarbeit mit der Schweiz in der Vollstreckungshilfe vereinfachen und beschleunigen.

Steuererklärung wird bald fällig

Wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein bei der Steuerklärung für das Jahr 2023 hilft, muss diese bis zum 2. Juni 2025 im Kasten sein.

Steuererklärungen für 2024 müssen bis spätestens 31. Juli 2025 beim Finanzamt eingereicht werden, wenn eine Pflicht zur Abgabe besteht und diese selbst erstellt wird. Hilft hier ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist bis zum 30. April 2026.

Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung einzureichen, kann noch freiwillig bis zum 31. Dezember 2025 Erklärungen rückwirkend bis ins Jahr 2021 abgeben. Was vielleicht noch erledigt werden sollte, denn die durchschnittliche Rückerstattung lag in den letzten Jahren laut dem Statistischen Bundesamt bei rund 1000 Euro.

Nationaler Veteranentag am 15. Juni

Der 15. Juni wurde zum Nationalen Veteranentag erklärt. Damit werden der Einsatz und der Dienst aktiver und ehemaliger Soldaten der Bundeswehr gewürdigt. Veteran der Bundeswehr ist, wer als Soldat im aktiven Dienst steht oder aus dem Dienstverhältnis ehrenhaft ausgeschieden ist, also den Dienstgrad nicht verloren hat.

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