Samstag, 18.Mai 2024 | 22:18

Verbraucher aufgepasst: Das ändert sich im März!

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Die Mehrwertsteuer für Gas steigt wieder auf 19 Prozent, die Zeitumstellung steht an, die Krankenkasse wird für viele Rentner teurer und im Garten darf nur noch mit Zurückhaltung geackert werden. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.

Mehr Geld für Beschäftige im öffentlichen Dienst

Tarifbeschäftigte von Bund und Kommunen erhalten ab 1. März mehr Geld. Der Sockelbetrag steigt zunächst um 200 Euro brutto für alle Entgeltgruppen. Zudem werden die Tabellenentgelte stufenweise um 5,5 Prozent, mindestens aber 340 Euro mehr brutto angehoben.

Auch Beamte bekommen mehr Gehalt

Die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge im Bund werden ebenfalls zum 1. März angehoben, womit das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 22. April 2023 für Beamte “zeit- und wirkungsgleich übernommen” wird. Die Erhöhung berücksichtigt den Angaben zufolge einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Dementsprechend erhöhen sich laut Bundesregierung die Grundgehälter in allen Besoldungsgruppen und die Grundgehaltspannen beim Auslandszuschlag zum 1. März um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro sowie zusätzlich um 5,3 Prozent.

Eingeschränkte Gartenarbeit

Zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt das Schnittverbot im Garten. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist damit das Heckenschneiden und Bäumefällen verboten. So möchte der Gesetzgeber Tiere und Pflanzen schützen. Erlaubt sind dann nur noch “schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen”.

Neue Wege zur Fachkräftegewinnung

Fachkräfte können nun schneller und unbürokratischer in Deutschland arbeiten. Das Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung soll bestehende Hürden abbauen und gilt in Teilen seit November 2023.

Die Berufserfahrenenregelung wird auf alle Berufe ausgeweitet: Wer einen Berufs- oder Hochschulabschluss hat, der vom jeweiligen Ausbildungsstaat anerkannt ist, und mindestens zwei Jahre Erfahrung im angestrebten Beruf vorweisen kann, darf in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen. Das galt bisher nur für IT-Fachleute.
Pflegehilfskräften aus Drittstaaten wird der Arbeitsmarktzugang erleichtert.
Mit einer neuen Regelung zur kurzzeitigen Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen können Unternehmen leichter auf schwankende Personalbedarfe reagieren.
Laut aktuellem Fachkräftemonitoring sind 2026 etwa 240.000 Arbeitsplätze mehr zu besetzen, als Arbeitskräfte verfügbar sein werden. Für viele Betriebe ist die Suche nach Fachkräften schon heute eine existenzielle Frage.

Mehrwertsteuer für Gas steigt erst Ende März wieder auf 19 Prozent

Die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme steigen erst zum Ende des Monats wieder auf den regulären Satz von 19 Prozent – einen Monat später als geplant. Die Umsatzsteuerabsenkung war eine Entlastungsmaßnahme der Bundesregierung im Rahmen der Energiekrise. Bis zum 31. März gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent.

Krankenkasse wird für viele Rentner teurer

Zum Jahresbeginn ist bei vielen Krankenkassen der Zusatzbeitrag gestiegen. Für Rentner wirkt sich diese Erhöhung allerdings erst verzögert aus. Bei ihnen steigt erst mit dem Monat März der Zusatzbeitrag, das heißt, erst ab dann verringert sich die monatliche Rentenzahlung, was gesetzlich so vorgeschrieben ist.

Der Zusatzbeitrag kommt zum gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz hinzu und kann von Kasse zu Kasse ganz unterschiedlich sein – ab 2024 sind es 1,7 Prozent. Aber jede Krankenkasse kann selbst über die tatsächliche Höhe entscheiden.

Kulturpass für junge Leute

Alle Jugendlichen, die in Deutschland leben und im Jahr 2024 18 Jahre alt werden, können sich ab dem neuen Monat per App identifizieren und ihr Kulturpass-Budget freischalten. Sie erhalten dann ein Budget in Höhe von 100 Euro, das sie für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles andere einsetzen können. Das Budget kann zwei Jahre lang auf kulturpass.de eingelöst werden, welche als App und Website verfügbar ist.

Neue Kennzeichen für Kleinkrafträder

Die Farbe der Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder wechselt jährlich. Somit kann leichter überprüft werden, ob der Versicherungsschutz noch aktuell ist. Ab März werden schwarze von blauen Schildern abgelöst. Alle Mofas, Mopeds, Roller, Leichtmofas & Co. mit weniger als 50 Kubikzentimetern und einer Spitzengeschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde müssen das entsprechende Versicherungskennzeichen tragen. Gleiches gilt für schnelle E-Bikes (S-Pedelecs), die Spitzengeschwindigkeiten bis 45 km/h erreichen können.

Ohne aktuelles Kennzeichen erlischt der Versicherungsschutz und das Fahrzeug darf nicht auf die Straße. Zudem macht sich der Fahrer auch strafbar. Ein neues Kennzeichen ist direkt beim Abschluss einer entsprechenden Versicherung und auch beim Moped-Händler zu haben.

SV-Meldeportal wird einheitlich

Selbstständige und Arbeitgeber sollen für ihre Meldungen an die Sozialversicherungsträger ab 2024 nur noch das im Oktober gestartete SV-Meldeportal nutzen. Die Sozialversicherungsträger sind gemäß Paragraf 95a des Sozialgesetzbuches IV gesetzlich verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Am 4. Oktober 2023 wurde das neue SV-Meldeportal freigeschaltet. In einer Übergangszeit bis zum 29. Februar 2024 kann das Vorläuferprodukt SV.net uneingeschränkt auch weiterhin genutzt werden.

Register zu Organ- und Gewebespende geht online

Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende nimmt am 18. März unter organspende-register.de seinen Betrieb auf. Hier können Verbraucher ihren Willen zur Organ- und Gewebespende mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion dokumentieren. Das Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden kann. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Zeitumstellung steht an

Eigentlich von der EU schon so gut wie abgeschafft, muss aber auch wieder in diesem Frühling an der Uhr gedreht werden. Genauer: In der Nacht von Samstag, den 30. März auf Sonntag, den 31. März werden um 2 Uhr morgens die Uhren um eine Stunde auf 3 Uhr vorgestellt – es wird also eine Stunde Schlafzeit eingebüßt. Dafür ist es abends wieder länger hell.

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