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Wismar passt Parkordnung an – Stadthallen-Parkplatz wird auf Free‑Flow-System umgestellt

Die Bürgerschaft der Hansestadt hat die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkplätze, das Parkhaus und die Tiefgarage beschlossen. Hintergrund sind veränderte Rahmenbedingungen im Parkraum sowie die Entscheidung, den Parkplatz an der Stadthalle künftig mit einem kamerabasierten Free‑Flow‑System zu bewirtschaften.

Hohe Auslastung durch neue Parksituation im Umfeld

Der Parkplatz zwischen Stadthalle und Bürgermeister‑Haupt‑Straße dient als Stellfläche für Besucherinnen und Besucher der Halle. Seitdem das gegenüberliegende Erlebnisbad Wonnemar 2024 eine entgeltpflichtige, kameragestützte Parkraumüberwachung eingeführt hat und auch der nahegelegene Penny‑Markt seine Parkzeit begrenzt, ist der Stadthallen‑Parkplatz bereits ohne Veranstaltungsbetrieb zu 80 bis 90 Prozent ausgelastet. Die Stadt sah sich daher gezwungen, die Bewirtschaftung neu zu ordnen.

Von der Schrankenanlage zur Free‑Flow-Lösung

Ursprünglich war vorgesehen, den Parkplatz mit einer Schrankenanlage auszustatten, die auf Kennzeichenerfassung basiert. Die Diskussionen über entfallende Stellplätze, hohe Investitionskosten und laufende Betriebsausgaben führten jedoch zu einer erneuten Prüfung. Die Verwaltung entschied sich schließlich für eine Free‑Flow‑Anlage, die ohne physische Schranken auskommt.

Beim Free‑Flow-System wird das Kennzeichen bei Ein- und Ausfahrt automatisch erfasst. Die Bezahlung erfolgt am Automaten oder per App. Wird der Parkvorgang nicht fristgerecht beglichen, kann der Nutzer die Zahlung innerhalb von 48 Stunden online nachholen. Erfolgt kein Zahlungseingang, wird eine Vertragsstrafe nach den üblichen Anbieterregelungen erhoben. Die Investitionskosten liegen bei rund 25.000 Euro, hinzu kommen laufende Servicegebühren sowie etwa 1.800 Euro jährlich für die Betreuung des Parkscheinautomaten.

Weiterverwendung der Schrankenanlage an anderen Standorten

Die Schrankenanlagen an den Parkplätzen Altstadt/Hafen und Altstadt Westhafen stammen aus dem Jahr 2012 und erreichen das Ende ihrer technischen Lebensdauer. Die für die Stadthalle beschaffte Schrankenanlage kann dort künftig zur Modernisierung eingesetzt werden. Die Stadt betont, dass dies auch unter Nachhaltigkeitsaspekten sinnvoll sei, da künftig auf Papiertickets verzichtet werden könne.

Anpassungen in der Entgelttabelle

Mit der neuen Benutzungs- und Entgeltordnung werden mehrere bislang angebotene Vertragsmodelle im Parkhaus Altstadt‑Hafen gestrichen. Dazu gehören der Dauermietvertrag, der Nachparkvertrag sowie der Beschäftigtentarif. Keiner dieser Verträge wurde in den vergangenen siebeneinhalb Jahren abgeschlossen. Die Verwaltung begründet die Streichung damit, dass die Nutzungseinschränkungen für Mieterinnen und Mieter zu groß seien und die Entgelte die tatsächlichen Stellplatzkosten nicht deckten.

Neufassung der Ordnung notwendig

Der geplante Start der kostenpflichtigen Bewirtschaftung des Stadthallen‑Parkplatzes sowie die fortschreitende Digitalisierung der Parkraumsysteme machen eine Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung erforderlich. Die Stadt reagiert damit auf veränderte Anforderungen und schafft die Grundlage für eine moderne, effizientere Parkraumbewirtschaftung.

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