Nach seinem Ausschluss aus der Grünen Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern zieht der Abgeordnete Hannes Damm gegen die Entscheidung vor Gericht. Er habe dazu einen Antrag beim Landesverfassungsgericht in Greifswald eingereicht, wie die Grünen-Fraktion und das zuständige Gericht bestätigten.
„Mit dem Antrag soll das Gericht den Ausschluss verfassungsrechtlich überprüfen“, sagte Damm der Deutschen Presse-Agentur. Das sei ein regulärer, rechtsstaatlicher Vorgang. Damm plädiere dafür, endlich den Streit beizulegen und die Themen der Partei in den Fokus zu rücken. Er wolle gern wieder professionell mit der Fraktion zusammenarbeiten.
Damm hatte den sogenannten Antrag auf einstweilige Anordnung Anfang Februar eingereicht, wie eine Sprecherin des Landesverfassungsgerichts sagte. Im Gegensatz zu einer Klage biete ein solcher Antrag in dringenden Fällen eine vorläufige Regelung, ohne ein langes Verfahren zur endgültigen Klärung abzuwarten.
Fraktion: Grundlage für Zusammenarbeit fehlt
„Hannes Damm steht es frei, die Angelegenheit gerichtlich prüfen zu lassen“, teilte die Fraktion mit. Die Fraktion respektiere dieses Vorgehen und blicke der Entscheidung des Gerichts gelassen entgegen. „Zugleich hat die Fraktion wiederholt deutlich gemacht, dass eine gemeinsame parlamentarische Arbeit auf Stabilität, Verlässlichkeit und gegenseitigem Vertrauen beruht. Diese Grundlage sieht die Fraktion weiterhin als nicht mehr gegeben an.“
Damm war im Dezember 2025 aus der Fraktion im Schweriner Landtag ausgeschlossen worden. Vier der fünf Fraktionsmitglieder stimmten dafür. Dem Ausschluss waren wochenlange Gespräche vorausgegangen. Schon im September war Damm als stellvertretender Fraktionsvorsitzender abgewählt worden, nachdem ihm intern ein schwerer Vertrauensbruch vorgeworfen worden war. Worum es genau ging, wurde nie öffentlich mitgeteilt. Der Greifswalder Physiker gilt als profilierter Klimapolitiker seiner Partei.