Die Temperaturen sollen in den kommenden Tagen vielerorts erneut auf mehr als 30 Grad klettern – da wird der Schulunterricht in vollen Klassenzimmern schnell unangenehm. Da stellt sich die Frage, wann gibt es eigentlich Hitzefrei in Mecklenburg-Vorpommern.
Wer entscheidet darüber, ob es Hitzefrei gibt?
Das Bildungsministerium in Mecklenburg-Vorpommern macht dazu keine generellen Vorgaben. Und zwar bewusst, wie etwa es heißt. Denn es seien die jeweils unterschiedlichen konkreten Verhältnisse vor Ort entscheidend, also in jedem einzelnen Schulgebäude beziehungsweise Klassenraum. Und da diese die jeweilige Schulleitung am besten kennt, kann und soll diese daher entscheiden.
Welche Überlegungen spielen eine Rolle?
Grundsätzlich gilt: Zunächst ist zu prüfen, ob der Unterricht vielleicht in kühlere Räume oder nach draußen verlegt werden kann, heißt es aus Ministerium und Behörde. Auch die Verkürzung einzelner Stunden sei möglich. „Denn oberstes Ziel ist es zunächst, Unterricht stattfinden zu lassen, wo immer das möglich ist“, sagte der Sprecher.
Auch die Art des Schulgebäudes spielt in die Entscheidungsfindung mit ein: In einem Neubau oder Containern, die vielleicht auch noch der Sonne ausgesetzt sind, sind die Bedingungen andere als etwa in einem Altbau mit dicken Wänden und unter großen Bäumen.
Hitzefrei wurde gegeben – muss ich mein Kind direkt abholen?
Nein. Für jüngere Kinder gibt es in allen drei Ländern eine Betreuungsgarantie. Das heißt, Schulen müssen in jedem Fall eine Notfallbetreuung anbieten. Keine Schülerin und kein Schüler wird nach Hause entlassen, ohne dass die Sorgeberechtigten informiert sind und die Betreuungssituation geklärt ist.
Das MV-Bildungsministerium macht klar: Ein generelles „Recht auf Hitzefrei“ bestehe nicht. Jede Entscheidung erfolge durch die jeweilige Schulleitung und orientiert sich an den konkreten Bedingungen vor Ort. Dabei stünden das Wohl und die Gesundheit der Schüler stets im Vordergrund.