Das Amt Klützer Winkel hat im Streit um die rückwirkende Erhöhung der Zweitwohnungssteuer eine deutliche Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Schwerin entschied, dass die nachträglich erhobenen Forderungen rechtswidrig sind. Für die Gemeinden im Amt geht es um erhebliche Summen: Die strittigen Bescheide betreffen rund 2.300 Eigentümerinnen und Eigentümer, vor allem im Ostseebad Boltenhagen, und umfassen potenzielle Einnahmen in Millionenhöhe.
Klagewelle nach rückwirkenden Bescheiden
Der Konflikt begann vor knapp zwei Jahren, als das Amt auf Grundlage geänderter Satzungen rückwirkend für vier Jahre hohe Nachzahlungen verlangte. Viele Betroffene sahen darin einen unzulässigen Eingriff und legten Widerspruch ein. In Einzelfällen summierten sich die Forderungen auf hohe vierstellige Beträge. Zahlreiche Eigentümer zogen schließlich vor Gericht – mit Erfolg.
Richter rügen Verwaltung deutlich
Das Verwaltungsgericht gab den Klägern in zwei Urteilen recht und kritisierte das Vorgehen der Behörde scharf. Die neuen Satzungen seien unwirksam, das Verwaltungshandeln rechtswidrig. Steuerbescheide dürften nur unter eng definierten gesetzlichen Voraussetzungen rückwirkend geändert werden, insbesondere nicht zum Nachteil der Bürger. Diese Voraussetzungen sah das Gericht im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
Berufung eingelegt – OVG muss entscheiden
Ein endgültiger Abschluss ist jedoch noch nicht erreicht. Das Amt Klützer Winkel hat Berufung eingelegt, sodass nun das Oberverwaltungsgericht Greifswald über die Zukunft der strittigen Forderungen entscheiden muss. Erst dort wird sich klären, ob die Gemeinden endgültig auf die erwarteten Millionen verzichten müssen oder ob Teile der Bescheide doch Bestand haben.