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Auch Drese kritisiert Entwurf des GKV‑Beitragsstabilitätsgesetzes scharf

Die Landesregierung Mecklenburg‑Vorpommerns stellt sich klar an die Seite der Krankenhäuser im Land und teilt deren massive Bedenken gegenüber dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des GKV‑Beitragsstabilitätsgesetzes.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese betonte anlässlich der Protestaktion der Krankenhausgesellschaft MV in Schwerin, dass die geplanten Regelungen die ohnehin angespannte finanzielle Lage vieler Kliniken weiter verschärfen und zugleich die Ziele der laufenden Krankenhausreform gefährden würden.

„Sozial unausgewogen, ungerecht und nicht vermittelbar“

Drese kritisierte, dass Versicherte, Beitragszahler, Leistungserbringer und Krankenkassen zusätzliche Belastungen tragen sollen, während der Bund seinen Zuschuss zur GKV reduziert, um den eigenen Haushalt zu entlasten. Dies sei sozial unausgewogen und nicht nachvollziehbar. Die Ministerin betonte, die Kritik der Krankenhäuser und der niedergelassenen Ärzteschaft sei absolut nachvollziehbar und werde von der Landesregierung ausdrücklich geteilt.

Einsparungen treffen Personal und Betriebskosten hart

Besonders problematisch seien die geplanten Einschnitte im Krankenhausbereich. Betroffen seien sowohl die Refinanzierung von Tarifsteigerungen beim Personal als auch die Finanzierung steigender Betriebskosten. Mit der dauerhaften Abschaffung des Ausgleichs tatsächlicher Kostensteigerungen werde die bisherige Meistbegünstigungsklausel faktisch zu einer „Meistbenachteiligungsklausel“.

Hinzu kämen eine einprozentige Absenkung der Veränderungsrate in den Jahren 2027 bis 2029 sowie die Rückführung der Tariferhöhungsrate auf 50 Prozent. Diese Maßnahmen könnten viele Kliniken in finanzielle Schieflagen bringen und das Insolvenzrisiko weiter erhöhen. Bereits 2026 leisten die Krankenhäuser durch die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel einen Beitrag von rund 1,8 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Beitragssätze.

Bürokratieabbau fehlt – Reformziele in Gefahr

Drese bemängelte zudem, dass im Gesetzentwurf keinerlei Entlastungen vorgesehen seien, etwa durch den Abbau bürokratischer Vorgaben. Stattdessen würden zusätzliche Prüfungen durch den Medizinischen Dienst die Kliniken weiter belasten und Ressourcen binden, die in der Versorgung dringend benötigt werden.

Gleichzeitig sieht die Ministerin die Ziele der Krankenhausreform gefährdet, die eine gesteuerte und qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellen soll. Mittel‑ und langfristige Maßnahmen seien sinnvoller, um Reformziele und Ausgabenbegrenzung miteinander zu verbinden.

Länder koordinieren gemeinsames Vorgehen

Die Unzufriedenheit über den Gesetzentwurf ist laut Drese in allen Bundesländern groß. Deshalb koordinieren die Länder derzeit ihr weiteres Vorgehen. Die Gesundheitsministerkonferenz in Bremen wird sich in dieser Woche intensiv mit dem Entwurf befassen. Zudem soll am Freitag im Bundesrat ein zwischen den Ländern abgestimmter Antrag eingebracht werden.

Mecklenburg‑Vorpommern ist dabei maßgeblich an der Erarbeitung für die ostdeutschen Flächenländer beteiligt.

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