Samstag, 18.Mai 2024 | 11:19

Neue Corona-Verordnung bringt Erleichterung für Geboosterte

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Mecklenburg-Vorpommern hält an seinen vergleichsweise strengen Corona-Schutzmaßnahmen fest, gewährt aber Lockerungen für Menschen mit einer Auffrischungsimpfung.

Von Mittwoch an entfällt für diese Personen beim Besuch von Gaststätten, Fitnessstudios oder anderen Einrichtungen, für die die 2G-plus-Regel gilt, die Testpflicht generell. “Das ist eine Erleichterung für alle, die geboostert sind”, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Schwerin. Bislang galt in Mecklenburg-Vorpommern eine Frist von 14 Tagen nach der dritten Impfung. Die 2G-plus-Regel besagt, dass Zugang nur Geimpfte und Genesene mit negativem Corona-Test haben oder eben mit der Auffrischungsimpfung.

Schwesig erneuerte angesichts der raschen Ausbreitung der Omikron-Variante ihren Appell, sich gegen Corona impfen zu lassen: “Umso mehr geimpft und geboostert sind, umso mehr Lockerungsmöglichkeiten gibt es eben auch”, betonte sie.

Nach Angaben Schwesigs wurden in der Corona-Landesverordnung, die ab Mittwoch gilt, auch die Quarantänevorschriften neu gefasst. Für Infizierte wurde die Quarantänezeit von 14 auf 10 Tage verkürzt. Die Absonderungsfristen für Kontaktpersonen werden vom Bund geregelt. Die Isolierungszeiten sollen verkürzt werden, damit wichtige Infrastrukturen bei einer rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante nicht zusammenbrechen. Als gefährdet gelten neben Krankenhäusern auch Energie- und Wasserversorgung.

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