Am Mittwoch hat der Landtag in Schwerin das neue Landeskrankenhausgesetz verabschiedet. Ziel ist es, die Krankenhausreform des Bundes umzusetzen und die stationäre Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern und zu verbessern. Das Gesetz wurde von der Linken, SPD und den Grünen unterstützt, während AfD, CDU und FDP dagegen stimmten, da es ihnen nicht weit genug ging. Die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern zeigte sich enttäuscht über das Gesetz.
Wichtige Änderungen im Landeskrankenhausgesetz
Mit dem neuen Gesetz sollen die Patientenrechte gestärkt werden. Es ist vorgesehen, dass jede Klinik einen festen Ansprechpartner für Patienten hat, der bei Missständen kontaktiert werden kann. Zudem soll die Barrierefreiheit in den Kliniken verbessert werden. Die Notfallversorgung soll in besonderen Gefahrenlagen klarer geregelt werden. Finanzierungen vom Land werden zukünftig nicht mehr als Einzelfallförderungen, sondern pauschal an Krankenhäuser vergeben.
Kritik der Krankenhausgesellschaft
Die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern äußerte Enttäuschung über das neue Gesetz. Sie kritisiert, dass es zwar zusätzliche Auflagen für Krisensituationen gibt, diese aber nicht durch das Land gegenfinanziert werden. Obwohl die Investitionsmittel einfacher über Pauschalen ausgezahlt werden sollen, reicht das Geld nicht aus, um die nötige Ausstattung der Krankenhäuser zu gewährleisten. Zusätzlich werde das Gesetz mit mehr Bürokratie verbunden sein.
Unzureichende Investitionsmittel für Krankenhäuser
Laut der Krankenhausgesellschaft können die Krankenhäuser mit den bereitgestellten Mitteln ihre Geräte und Gebäude nicht auf den neuesten Stand bringen oder den medizinischen Fortschritt umsetzen. Der jährliche Investitionsbedarf beträgt etwa 150 Millionen Euro, während im Haushalt für 2025 nur rund 60 Millionen Euro für Baumaßnahmen und Technikbeschaffung vorgesehen sind. Der laufende Betrieb der Krankenhäuser wird von den Krankenkassen finanziert, und für die Modernisierung der digitalen Infrastruktur stehen Bundesmittel zur Verfügung.