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Nord-Stream-Anschlag: Gericht entscheidet über mögliche Einstellung des Verfahrens

Im Prozess um die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines könnte am heutigen Dienstag eine wichtige Entscheidung fallen. Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg befasst sich ab 09.30 Uhr mit einem Antrag der Verteidigung, das Verfahren gegen den angeklagten Ukrainer Serhij Kusnjezow einzustellen. Ob der Prozess tatsächlich beendet wird, ist noch offen.

Verteidigung fordert Einstellung des Prozesses

Die Anwälte des 50-jährigen ehemaligen Offiziers einer ukrainischen Spezialeinheit haben beantragt, das Strafverfahren einzustellen. Bevor das Gericht darüber entscheidet, erhält zunächst der Vertreter der Bundesanwaltschaft Gelegenheit, zu dem Antrag Stellung zu nehmen.

Sollten die Richter den Antrag ablehnen, wird die Hauptverhandlung unmittelbar fortgesetzt. In diesem Fall soll ein Sachverständiger des Bundeskriminalamtes aussagen. Dabei geht es insbesondere um die Schäden an den Pipelines und die Ursachen der Explosionen.

Sprengsätze explodierten in 80 Metern Tiefe

Der Anschlag auf die Ostsee-Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 ereignete sich am 26. September 2022. In rund 80 Metern Wassertiefe vor der dänischen Insel Bornholm detonierten mehrere Sprengsätze.Die Explosionen beschädigten drei der vier Pipeline-Stränge schwer. Insgesamt entstanden vier Lecks, durch die große Mengen Erdgas in die Ostsee austraten. Der Anschlag auf die deutsch-russischen Gasverbindungen sorgte international für Aufsehen und löste umfangreiche Ermittlungen aus.

Bundesanwaltschaft wirft Angeklagtem Kriegsverbrechen vor

Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft soll Serhij Kusnjezow eine zentrale Rolle bei der Planung und Durchführung des Anschlags gespielt haben. Die Ermittler werfen ihm vor, die Sprengungen gemeinsam mit sechs weiteren Beteiligten organisiert und ausgeführt zu haben.

Die Anklage umfasst unter anderem den Vorwurf eines Kriegsverbrechens durch den Einsatz verbotener Methoden der Kriegsführung bei einem Angriff auf zivile Objekte.Darüber hinaus werden dem Angeklagten das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, die Zerstörung von Bauwerken sowie die Störung öffentlicher Betriebe vorgeworfen. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Entscheidung könnte weiteren Prozessverlauf bestimmen

Mit der Entscheidung über den Einstellungsantrag wird sich zeigen, ob das Verfahren fortgesetzt wird und die Beweisaufnahme wie vorgesehen weitergeht. Sollte das Gericht den Antrag zurückweisen, könnte die Aussage des BKA-Sachverständigen neue technische Einzelheiten über die Explosionen und die Beschädigungen der Pipelines liefern. Ob das Gericht bereits am Dienstag eine abschließende Entscheidung über den Antrag trifft, bleibt abzuwarten.

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