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MV vereinfacht Klinik-Finanzierung – Kritik bleibt bestehen

Mit der Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes stärkt die Landesregierung nach eigenem Bekunden die Patientenrechte und stellt die Finanzierung der Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern auf eine neue Basis. Die Regierungsfraktionen von SPD und Linke und auch die oppositionellen Grünen stimmten im Landtag der Gesetzesänderung zu. AfD, CDU und FDP bezeichneten die Neuerungen mit unterschiedlichen Begründungen als unzureichend und votierten dagegen.

Laut Gesetz soll es künftig feste Ansprechpartner für Patienten geben, wenn diese Missstände festgestellt haben. In jeder Klinik müssen verpflichtend Qualitätsbeauftragte benannt werden. Die Landesmittel werden künftig nicht mehr in einer aufwendigen Einzelfallförderung vergeben, sondern pauschal an die Krankenhäuser ausgereicht.

Ministerin sieht in Gesetzesänderung großen Schritt 

„Mit dem neuen Gesetz machen wir nicht nur einen großen Schritt in Richtung Umsetzung der großen Krankenhausreform auf Landesebene, sondern schaffen einen modernen, zeitgemäßen Rahmen für unsere Krankenhäuser“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD). Patientenrechte würde gestärkt, die Klinken krisenfest gemacht.

Durch die Einführung einer Investitionspauschale vom Land könne jedes Krankenhaus im Rahmen des Versorgungsauftrages eigenverantwortlich wirtschaften. „Das führt zu einem erheblichen Bürokratieabbau und gibt allen Seiten ein hohes Maß an Planbarkeit“, erklärte Drese.

Kritik von Opposition und Krankenhausgesellschaft 

Die CDU-Abgeordnete Katy Hoffmeister beklagte, dass im Gesetz eindeutige Bekenntnisse des Landes zur Trägervielfalt und zum Erhalt aller 37 Krankenhäuser im Land fehlten. Thomas de Jesus Fernandes von der AfD bemängelte Lücken unter anderem beim Datenschutz sowie überzogene Eingriffe in die Autonomie der Kliniken. Für ihre Änderungsanträge fanden aber weder CDU noch AfD die erforderlichen Mehrheiten. 

Kritik kam auch von der Landeskrankenhausgesellschaft. Zwar werde die Zuteilung der Investitionsmittel vereinfacht, doch blieben die Haushaltsansätze weiterhin zu gering, hieß es. Zur Vorbereitung auf mögliche Krisen gebe es zwar zusätzliche Auflagen, aber keine zusätzlichen Finanzmittel. Außerdem bringe das neue Gesetz mehr Bürokratie für die Kliniken. 

Kliniken benötigen mehr Geld für Investitionen    

„Mit zu wenig Geld können die Krankenhäuser ihre Geräte und Gebäude nicht auf den aktuellen Stand bringen und genauso wenig den medizinischen Fortschritt zugunsten der Patienten umsetzen“, hieß es in der Mitteilung weiter. Nach Angaben des Geschäftsführers der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, Uwe Borchmann, liegt der jährliche Investitionsbedarf der Klinken im Nordosten bei etwa 150 Millionen Euro. 

Im Haushaltsplan für 2025 hat das Land laut Gesundheitsministerium für Baumaßnahmen und Technikbeschaffung an den 37 Kliniken mit ihren insgesamt 74 Standorten im Land etwa 60 Millionen Euro eingeplant. Zusätzlich stehen im Rahmen von Sonderprogrammen auch Bundesmittel bereit, etwa zur Modernisierung der Notfallkapazitäten oder zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur. Der Betrieb der Häuser wird über die Krankenkassen finanziert.

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