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Landeskrankenhausgesellschaft übt Kritik auf das neue Landeskrankenhausgesetz

Die Landeskrankenhausgesellschaft zeigt sich enttäuscht über das heute beschlossene Landeskrankenhausgesetz. Es wurden zwar notwendige Anpassungen zur Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform sachgerecht beschlossen, jedoch auch eine Vielzahl zusätzlicher bürokratischer Regelungen etabliert, die die Krankenhäuser nun umsetzen müssen.

Kritikpunkte der Landeskrankenhausgesellschaft

Ein zentraler Kritikpunkt ist die Einführung zahlreicher neuer bürokratischer Regelungen. Diese stellen eine zusätzliche Belastung für die Krankenhäuser dar, die bereits mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert sind.

Besonders enttäuschend ist für die Krankenhäuser, dass die Landesregierung und die SPD-Fraktion zwar die Stärkung der Krisenresilienz durch das Anweisungsrecht „übergeordneter Instanzen“ hervorheben, jedoch keine zusätzlichen Finanzmittel zur Erfüllung der neuen Auflagen bereitstellen. Selbst die bisherige Auszahlung pauschaler Fördermittel in zwei Jahresscheiben wurde gestrichen und in eine Einmalzahlung der Investitionspauschalen integriert, was den Krankenhäusern zunächst Liquidität entzieht.

Obwohl die Vereinfachung der Investitionsmittelauszahlungen als positiver Aspekt des Gesetzes hervorgehoben wird, bleibt die Kritik an den zu geringen Haushaltsansätzen bestehen. Mit unzureichenden Mitteln können die Krankenhäuser ihre Geräte und Gebäude nicht auf dem neuesten Stand halten und den medizinischen Fortschritt zugunsten der Patienten nicht umsetzen.

Ein weiterer Enttäuschungspunkt ist die Streichung der Trägerpluralität als wesentliches Element der Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Obwohl diese bundesgesetzlich im SGB gesichert ist, zeigt die Streichung die Sicht der Landesregierung auf die Arbeit der vielfältigen Träger, von denen gleichzeitig die Umsetzung der zusätzlichen Vorgaben erwartet wird.

Zukünftige Schritte

Die Landeskrankenhausgesellschaft plant, die Umsetzung der noch ausstehenden Rechtsverordnungen kritisch zu begleiten und gegebenenfalls weitere Nachbesserungen im Interesse der Patientinnen und Patienten sowie der Krankenhausträger einzufordern. Hierbei setzen sie auf die Kooperation des Sozialministeriums und der Regierungsfraktionen.

Durch diese kritische Begleitung und den Dialog mit den Verantwortlichen hoffen die Krankenhäuser, die Rahmenbedingungen für ihre Arbeit nachhaltig zu verbessern und somit eine bestmögliche Versorgung für die Patientinnen und Patienten sicherzustellen.

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