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Fastenzeit und Verkehrssicherheit: Polizei MV verstärkt im März die Kontrollen

Mit Beginn der Fastenzeit entscheiden sich viele Menschen bewusst dafür, auf Alkohol zu verzichten. Was für die Gesundheit sinnvoll ist, hat zugleich eine wichtige verkehrssichernde Wirkung: Alkohol‑ und Drogenfahrten zählen weiterhin zu den größten Risiken im Straßenverkehr Mecklenburg‑Vorpommerns. Die Polizei reagiert darauf im März mit verstärkten Kontrollen in allen acht Polizeiinspektionen des Landes.

Unfallzahlen bleiben auf hohem Niveau

Trotz intensiver Präventionsarbeit bleibt Fahren unter Alkohol‑ oder Drogeneinfluss ein zentrales Problem. Im Jahr 2024 registrierte die Polizei landesweit mehr als 700 Unfälle, bei denen Alkohol eine Rolle spielte. Auch die vorläufigen Zahlen für 2025 deuten auf ein ähnlich hohes Niveau hin. Hinzu kommen über 100 Unfälle, die auf den Einfluss von Drogen zurückzuführen sind.

Besorgniserregend ist zudem die hohe Zahl an Delikten ohne Unfallbeteiligung: Trunkenheits‑ und Drogenfahrten werden regelmäßig festgestellt – nicht nur bei Autofahrern, sondern auch bei Radfahrern und Nutzern von E‑Scootern.

Schwerpunktkontrollen im Rahmen von „Fahren.Ankommen.LEBEN!“

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, richtet die Polizei Mecklenburg‑Vorpommern im März einen landesweiten Kontrollschwerpunkt ein. Im Rahmen der Verkehrssicherheitskampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ werden sowohl stationäre als auch mobile Kontrollen durchgeführt. Die Auftaktkontrolle findet am 3. März im Bereich der Polizeiinspektion Stralsund statt.

Ziel der Maßnahmen ist es, riskantes Verhalten frühzeitig zu erkennen, Unfälle zu verhindern und der Vision Zero – dem langfristigen Ziel von null Verkehrstoten – näherzukommen.

Klare Grenzwerte für Alkohol und Drogen

Die gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig geregelt:

  • Fahrradfahrer machen sich ab 1,6 Promille strafbar. Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen auftreten.
  • E‑Scooter‑ und Autofahrer begehen ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille eine Straftat.
  • Fahranfänger unterliegen einem strikten Alkoholverbot.
  • Beim Cannabis-Konsum gilt für Fahranfänger unter 21 Jahren oder in der Probezeit ein absolutes Verbot.
  • Für alle anderen liegt der gesetzliche THC‑Grenzwert bei 3,5 ng/ml im Blutserum. Mischkonsum von Cannabis und Alkohol ist grundsätzlich untersagt.

Die Polizei betont, dass diese Grenzwerte nicht nur rechtliche Orientierung bieten, sondern vor allem dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer dienen.

Fastenzeit als Chance für mehr Sicherheit

Die Fastenzeit bietet vielen Menschen einen Anlass, das eigene Konsumverhalten zu überdenken. Die Polizei Mecklenburg‑Vorpommern sieht darin eine Chance, das Bewusstsein für die Gefahren von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr zu schärfen. Jeder vermiedene Unfall sei ein Erfolg – für die Betroffenen, ihre Familien und die gesamte Gesellschaft.

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