Der Bundestag hat eine Reform der schwarz‑roten Koalition beschlossen, die Apotheken deutlich mehr Befugnisse und Leistungen ermöglicht. Ziel ist es laut Gesundheitsministerin Nina Warken, die medizinische Versorgung breiter aufzustellen und Aufgaben „auf mehr Schultern zu verteilen“. Apotheken sollen dabei eine zentrale Rolle spielen. Die Reform soll die Apothekenlandschaft finanziell stärken und Bürokratie abbauen.
Neue Leistungen: Vorsorge, Tests, Impfungen
Künftig dürfen Apotheken zusätzliche Angebote zur Vorbeugung und Früherkennung machen – etwa zu Herz‑Kreislauf‑Erkrankungen, Diabetes oder Tabakentwöhnung. Neben Grippe‑ und Corona‑Impfungen sollen sie alle Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen durchführen können, darunter Tetanus.
Wie in der Pandemie sollen Apotheken außerdem selbst zu bezahlende Schnelltests auf bestimmte Erreger anbieten dürfen.
Direkte Medikamentenabgabe und Blutentnahmen
In klar definierten Fällen sollen Apotheken verschreibungspflichtige Medikamente auch ohne ärztliches Rezept abgeben können. Zudem werden standardisierte Blutentnahmen aus der Vene erlaubt, etwa zur Kontrolle von Medikamentenspiegeln – allerdings nur bei Erwachsenen und nur nach vorheriger ärztlicher Schulung.
Kritik von Ärzten und Krankenkassen
Ärzteverbände lehnen die Ausweitung der Kompetenzen ab und warnen vor einer Verwischung der Grenzen zwischen ärztlicher und pharmazeutischer Tätigkeit.
Auch die gesetzlichen Krankenkassen äußern deutliche Bedenken. Stefanie Stoff‑Ahnis vom GKV‑Spitzenverband rechnet mit Mehrkosten „von deutlich über einer Milliarde Euro“ im kommenden Jahr. Diese würden letztlich von den gesetzlich Versicherten und ihren Arbeitgebern getragen.
Politische Mehrheiten
Die Reform wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschiedet. Grüne und AfD stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Als nächstes befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz.