Der Besuch von Baumärkten ist in Mecklenburg-Vorpommern von der Corona-Testpflicht ausgenommen.
Wie am Dienstag bekannt wurde, hat die Landesregierung auf ihrer jüngsten Sondersitzung unmittelbar vor den Oster-Feiertagen die Corona-Landesverordnung dazu geändert. Demnach sind Baumärkte fortan Verkaufseinrichtungen wie Lebensmittel-Supermärkten, Drogerien, Getränkemärkten, Apotheken, Blumenläden oder Gartenbaucentern gleichgestellt. Damit entfällt auch der Zwang, sich vor dem Einkaufen anzumelden.
Zuvor schon hatte die oppositionelle Linke unter Hinweis auf entsprechende Regelungen in Nachbarbundesländern gleiche Zugangsbestimmungen für Garten- und Baumärkte im Nordosten gefordert. Nach Angaben der Linksfraktion im Landtag war es in Schleswig-Holstein und Brandenburg schon länger gängige Praxis, dass Garten- und Baumärkte gleichermaßen unter Einhaltung der Schutz- und Abstandsregeln besucht werden konnten.
Beim ersten Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 waren viele Freizeithandwerker aus dem Nordosten in andere Bundesländer ausgewichen, weil dort die Baumärkte anders als in Mecklenburg-Vorpommern offen geblieben waren.