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Neue Regeln für den Apothekennotdienst ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 gelten in Mecklenburg-Vorpommern neue Vorgaben für den Apothekennotdienst. Grund ist der seit Jahren anhaltende Rückgang der Zahl der Vor-Ort-Apotheken – eine Entwicklung, die auch die Versorgung im Nacht- und Notdienst spürbar verändert.

Hintergrund: Weniger Apotheken, neue Struktur

„Nacht- und Notdienst sind Gemeinwohlaufgaben, die ausschließlich Vor-Ort-Apotheken erbringen. Deren Zahl sinkt seit Jahren in einem besorgniserregenden Ausmaß“, erklärt Marco Bubnick, Vizepräsident der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern. Um die Versorgung dennoch sicherzustellen, wird das Angebot der durchgehenden Notdienste neu organisiert. Künftig soll für die Bevölkerung innerhalb eines Radius von maximal 35 Kilometern stets eine dienstbereite Apotheke erreichbar sein. Ergänzend bleiben sogenannte Teildienste bestehen.

Einheitliche Zeiten, digitale Planung

Die neue Notdienstrichtlinie wurde in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium Mecklenburg-Vorpommern entwickelt. Gesundheitsministerin Stefanie Drese betont: „Die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln durch die Vor-Ort-Apotheken ist ein Grundpfeiler unseres Gesundheitswesens.“ Die Einteilung der Notdienste erfolgt künftig über ein geodatenbasiertes EDV-Programm, das eine optimale Verteilung sicherstellt. Gedruckte Notdienstpläne entfallen – stattdessen informiert das Internet sowie die Beschilderung an jeder Apotheke über die jeweils dienstbereite Einrichtung.

Entlastung für Apothekenteams

Die Reform soll nicht nur die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung gewährleisten, sondern auch die Belastung der einzelnen Apotheken reduzieren. „Die Anzahl der Apotheken wird weniger, dafür sind künftig die Apotheken, die Notdienst leisten, zu einheitlichen Zeiten erreichbar“, so Bubnick. Ministerin Drese ergänzt: „Die Reduzierung der Notdienstbelastung bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung ist Ausdruck einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Kammer und Ministerium.“

Mit der Umstellung auf digitale, geodatenbasierte Notdienstpläne wird die Versorgung aktueller und transparenter. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Ab 2026 ist die nächste dienstbereite Apotheke jederzeit online abrufbar – und innerhalb von 35 Kilometern erreichbar.

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