Montag, 20.Mai 2024 | 00:12

Zuhause bis zu 50 Gramm erlaubt: Erwachsene dürfen seit Mitternacht kiffen

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Seit Mitternacht ist der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland für Erwachsene unter Auflagen legal. Zum 1. April trat das entsprechende Cannabis-Gesetz in Kraft, das die Ampel-Koalition gegen große Widerstände von Oppositionsparteien, aus den Bundesländern und Verbänden aus Medizin, Justiz und Polizei durchgesetzt hatte.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte den Schritt erneut. “Heute beenden wir eine gescheiterte Verbotspolitik”, sagte der SPD-Politiker. Das sei eine historische Chance. “Ab jetzt kombinieren wir eine echte Alternative zum Schwarzmarkt mit besserem Kinder- und Jugendschutz. So wie bisher konnte es nicht weitergehen”, fügte der Minister hinzu.

Die Regierung argumentiert damit, dass der Cannabis-Konsum trotz Verbots zugenommen habe, der Schwarzmarkt wachse und Cannabis, das dort bezogen werde, mit erhöhten Gesundheitsrisiken verbunden sein könne. Der Wirkstoffgehalt sei dabei unbekannt, und es könnten giftige Beimengungen und Verunreinigungen enthalten sein.

Nun wird in einem ersten Schritt zunächst der Besitz, private Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Ab Juli sollen in einem zweiten Schritt sogenannte Anbauvereine staatlich kontrolliert unter strengen Auflagen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Gleichzeitig sieht das Gesetz Maßnahmen zur Suchtprävention vor.

Mit Inkrafttreten verschwindet Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz. Menschen, die älter als 18 sind, dürfen jetzt in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause sind maximal 50 Gramm erlaubt. Außerdem ist es gestattet, bis zu drei Cannabis-Pflanzen zu Hause zu haben. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden – etwa mit abschließbaren Schränken und Räumen.

In der Öffentlichkeit darf gekifft werden, aber nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen und am Tage auch nicht in Fußgängerzonen. Im Straßenverkehr bleibt es dabei, dass das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss verboten ist.

Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Die Weitergabe der Droge – mit Ausnahme im Rahmen der Vereine – bleibt strafbar, besonders bei Weitergabe an Minderjährige droht Gefängnis. Für Jugendliche unter 18 bleibt Cannabis verboten.

Nach Einschätzung von Bundesjustizminister Marco Buschmann wird die Teil-Legalisierung die Behörden mittelfristig entlasten. “Die Umstellung bedeutet einmalig einen höheren Arbeitsaufwand, aber perspektivisch werden Polizei und Justiz entlastet”, sagte der FDP-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. “Sie können dann noch stärker relevanter Kriminalität nachgehen.”

Derzeit gebe es mehr als 100.000 Strafverfahren gegen Cannabis-Konsumenten. Dies sei ein Zeichen, dass die bisherige Cannabis-Politik gescheitert sei. “Sie hat Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz stark belastet, aber den Konsum in Wahrheit doch kaum unterbunden. Konsumenten wurden stattdessen in die Hände von Dealern mit minderwertigen Produkten und harten Drogen getrieben”, sagte der FDP-Politiker. Aus Reihen von Polizei und Justiz hatte es Warnungen vor einer Mehrbelastung durch die Neuregelung gegeben.

Der Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, forderte die Ampelkoalition derweil auf, nun auch die Modellversuche für den kommerziellen Handel zu beschließen. “Mit dem ersten Schritt schaffen wir erst einmal nur Verbesserungen für regelmäßige Konsumierende. Jetzt ist aber unbedingt notwendig, die Sache rund zu machen und die Modellprojekte als zweite Säule zu beschließen”, sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. “Erst damit sorgen wir dafür, dass auch Gelegenheitskonsumierende nicht mehr zum Dealer gehen müssen”, sagte Blienert. Wichtig sei, dass es beim Verkauf in staatlich lizenzierten Geschäften ein striktes Werbeverbot gebe und der Jugendschutz eingehalten werde.

Die Bundesregierung hatte ursprünglich auch eine Abgabe von Cannabis über lizenzierte Geschäfte geplant. Wegen Bedenken der EU-Kommission wurde dieser Plan zunächst jedoch fallen gelassen. Nun sind als zweite Säule regional begrenzte und wissenschaftlich begleitete Modellversuche angekündigt. Die dafür nötigen Gesetzesänderungen wurden bisher aber noch nicht auf den Weg gebracht.

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