Montag, 06.Mai 2024 | 04:32

Bund und Länder heben Impfpriorisierung ab 7. Juni auf

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Es ist ein wichtiger Schritt in der Impfkampagne: Ab 7. Juni können sich alle Bürger unabhängig von Alter oder Vorerkrankungen in Impfzentren und bei ihren Hausärzten impfen lassen.

Bund und Länder heben die Impf-Priorisierung ab dem 7. Juni auf. Darauf einigten sich die Gesundheitsminister am Montag nach Angaben von Gesundheitsminister Jens Spahn. Damit könnten sich ab dem 7. Juni alle Personen über 16 Jahre für eine Impfung anmelden. Gesundheitsminister Spahn hatte ein entsprechendes Beschlusspapier vorgelegt. Es sah vor, dass ab dem genannten Datum “alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren berechtigt [sind], einen Impftermin zu vereinbaren.” Über die Beschlussvorlage hatte die Deutsche Presse-Agentur berichtet.

Ab der zweiten Juni-Woche entfällt damit die Priorisierung bundesweit sowohl in Arztpraxen wie auch in den regionalen Impfzentren. Zugleich wird betont, dass aufgrund der aktuell erwarteten Liefermengen nicht gleich alle Impfwilligen bereits im Laufe des Juni geimpft werden könnten. “Die Impfkampagne wird wie angekündigt bis zum Ende des Sommers fortgesetzt werden müssen.”

Bis Ende Mai sollten 40 Prozent der Menschen in Deutschland mindestens einmal gegen Corona geimpft sein, sagte Spahn am Montag. 15 Millionen Impfungen von Menschen mit besonderem Risiko seien von heute bis zum 7. Juni vorgesehen. Dann werde die Priorisierung in Impfzentren und in den Arztpraxen aufgehoben. Spahn hatte mehrfach deutlich gemacht, dass vor einer völligen Freigabe zunächst noch die dritte und letzte Prioritätsgruppe zum Zuge kommen soll. Dazu gehören neben über 60-Jährigen etwa Supermarktverkäuferinnen, Busfahrer, Justizbeamte und Lehrkräfte in weiterführenden Schulen.

Spahn wertete den bis dahin noch weiter geltenden Vorrang für Ältere, Kranke und Menschen in bestimmten Berufen als wichtig. “Sie zuerst zu impfen, das war epidemiologisch geboten”, sagte er. Die Priorisierung sei auch moralisch geboten gewesen. “Das war keine Bürokratie, das hat Menschenleben gerettet.” Dennoch könnten die Kommunen bestimmte Kontingente von Impfdosen weiter für bestimmte Stadtteile oder Personengruppen verwenden.

Ebenfalls ab 7. Juni sollen auch Betriebs- und Privatärzte routinemäßig in die Impfungen einbezogen werden. Für sie soll von Beginn an keine Priorisierung gelten. Generell sollen noch im Rahmen der Priorisierung vereinbarte Termine für Erst- und Zweitimpfungen von der Impf-Freigabe unberührt bleiben.

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