Mittwoch, 08.Mai 2024 | 18:10

Schwerin: Weihnachts-Ausnahme für Besuche ist jetzt wieder beendet

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Die dreitägige Ausnahmeregelung für Besuche über die Weihnachtsfeiertage ist beendet. Von Sonntag an gelten in Mecklenburg-Vorpommern wieder die weitergehenden Corona-Kontaktbeschränkungen. Laut Verordnung dürfen sich Mitglieder eines Haushaltes nur mit Personen eines weiteren Haushalts treffen. Dabei darf in der Öffentlichkeit und im privaten Bereich die Zahl von fünf Personen nicht überschritten werden, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgerechnet.

Durch die Beschränkung soll die Übertragung des Coronavirus unterbunden werden, nachdem es im Herbst zu einem massiven Anwachsen der Neuinfektionen gekommen war. Ansteckungswege konnten nicht mehr vollständig nachverfolgt und unterbrochen werden.

Trotz der angespannten Infektionslage waren über die Festtage die Besuchsbeschränkungen gelockert worden. Vom 24. bis zum 26. Dezember durften bis zu vier Angehörige der Kernfamilie in einen Haushalt zu Besuch kommen. Kinder bis 14 Jahren wurden auch da nicht mitgezählt.

Es sei wichtig, dass zu Weihnachten niemand allein bleibe, hatte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) die Ausnahmeregelung begründet. Doch machte sie auch deutlich, dass die Kontaktbeschränkungen nochmals verschärft würden, sollte sich ein Infektionsniveau von mehr als 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen über mehrere Tage anhalten.

Vor Weihnachten hatte die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz in Mecklenburg-Vorpommern nur knapp unter dieser Schwelle gelegen. Zuletzt war sie aber wieder gesunken, möglicherweise auch, weil über die Festtage weniger Corona-Tests vorgenommen wurden.

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