Die Renten steigen erneut deutlich, der Mindestlohn in der Altenpflege wird erhöht, die Steuererklärung wird für viele fällig und die Sommerferien starten nun überall. Dies und anderes erwartet uns im neuen Monat.
Betreuer und Vormünder erhalten mehr Geld
Die Vergütungssätze für Berufsbetreuer sowie Vormünder steigen. Sie werden damit an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst angepasst. Zur Entlastung der Amtsgerichte sowie der Betreuerinnen und Betreuer von unnötigem bürokratischem Aufwand wird ein neues Vergütungssystem eingeführt.
Kein Bargeld mehr bei Shell
Ab dem neuen Monat können Tankstellenkunden kein Bargeld mehr bei Shell abheben, denn dieKooperation zwischen der Tankstelle und den Banken Deutsche Bank, Commerzbank, Postbank und Hypovereinsbank läuft dann aus.
Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt
Die Mindestlöhne in der Altenpflege steigen zum 1. Juli 2025. Eine Pflegefachkraft erhält dann mindestens 20,50 Euro pro Stunde brutto, eine Pflegehilfskraft 16,10 Euro.
Diäten für Bundestagsabgeordnete steigen
Die insgesamt 630 Bundestagsabgeordneten erhalten ab dem neuen Monat mehr Geld. Ihre Bezüge, offiziell „Diäten“ genannt, steigen zum 1. Juli um 5,4 Prozent auf dann 11.834 Euro monatlich.
Pflege: Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengefasst
Wenn Pflegende krank oder im Urlaub sind, können sie Leistungen für die sogenannte „Verhinderungspflege“ beantragen. Leistungen der „Kurzzeitpflege“ können beantragt werden, wenn Pflegebedürftige stationäre Betreuung auf Zeit brauchen. Beide Leistungen werden ab dem 1. Juli zu einem gemeinsamen Jahresbeitrag zusammengefasst, damit Anspruchsberechtigte flexibel wählen können. Außerdem braucht es zum Beispiel keine sechsmonatige „Vorpflegezeit“ mehr, um erstmals die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können.
Pflegeversicherung: Anzahl der Kinder digital nachweisen
Da je nach Kinderzahl unterschiedliche Pflegeversicherungsbeiträge erhoben werden, muss die Anzahl der Kinder angegeben und nachgewiesen werden. Hierfür wird ab dem 1. Juli ein digitales Nachweisverfahren verpflichtend eingeführt. Das ist effizienter für alle Beteiligten.
Opfer von Gewalt, Kriegsopfer und Impfgeschädigte erhalten mehr Geld
Die Höhe der Entschädigung steigt ab dem 1. Juli 2025 um 3,79 Prozent. Insgesamt profitieren 47.000 Betroffene von der neuen Verordnung. Welche Leistungen eine geschädigte Person konkret erhalten kann, lässt sich nicht pauschal angeben, vielmehr ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. So ist zum Beispiel die monatliche Entschädigungszahlung vom Grad der Schädigungsfolgen der antragstellenden Person abhängig.
Renten steigen
Die rund 21 Millionen Rentner im Land erhalten das dritte Jahr in Folge eine kräftige Rentenerhöhung. Die Altersbezüge steigen zum 1. Juli um 3,74 Prozent. Ab dem neuen Monat beträgt somit der aktuelle Rentenwert in Ost- und Westdeutschland einheitlich 40,79 Euro (zuvor 39,32 Euro). Der Rentenwert ist maßgeblich für die Berechnung der Rente. Dadurch sind dann aber auch mehr Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
SED-Opferschutz: Entschädigungen steigen, Anerkennung wird erleichtert
Die Anerkennung von Gesundheitsschäden wird erleichtert: Bestimmte Krankheiten gelten automatisch als Folge politischer Verfolgung. Die SED-Opferrente steigt ab Juli 2025 von 330 auf 400 Euro und wird ab 2026 jährlich angepasst. Die Bedürftigkeitsprüfung entfällt – Opferrente und Unterstützungsleistungen werden unabhängig vom Einkommen gezahlt.
Steuererklärung wird fällig
Steuererklärungen für 2024 müssen bis spätestens 31. Juli 2025 beim Finanzamt eingereicht werden, wenn eine Pflicht zur Abgabe besteht und diese selbst erstellt wird. Hilft hier ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist bis zum 30. April 2026.
Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung einzureichen, kann noch freiwillig bis zum 31. Dezember 2025 Erklärungen rückwirkend bis ins Jahr 2021 abgeben. Was vielleicht noch erledigt werden sollte, denn die durchschnittliche Rückerstattung lag in den letzten Jahren laut dem Statistischen Bundesamt bei rund 1000 Euro.