Freitag, 29.März 2024 | 07:26

Ministerin Drese wendet sich an Angehörige von stationär betreuten Pflegebedürftigen

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Zu den bevorstehen Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel richtet Sozialministerin Stefanie Drese einen dringenden Appell an die Angehörigen von Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen.

„Ihre Lieben gehören zu denjenigen, die einen ganz besonderen Schutz benötigen. Sie sind auf Grund Ihres Alters oder der Vorerkrankungen besonders gefährdet, schwer zu erkranken, wenn sie sich mit dem Coronavirus anstecken“, betont Drese in einem Brief, der am Montag u.a. an die Einrichtungsträger versandt wurde.

Die Ministerin bittet Familien angesichts steigender Infektionszahlen in den Pflegeeinrichtungen darum, noch einmal gut darüber nachzudenken, wie die Weihnachtstage gestalten werden können. „Wägen Sie bitte ab, ob Sie Ihre Angehörigen zu sich in die Häuslichkeit holen, oder ob Sie in diesem Jahr einen Besuch in der Einrichtung oder dem Angebot vorziehen, um Ihren Angehörigen die Quarantänezeit zu ersparen“, so Drese. Das sei eine sehr persönliche und schwierige Entscheidung, die unter Abwägung aller Argumente getroffen werden sollte.

Ministerin Drese rät dringend, Kontakte auf ein Mindestmaß zu begrenzen: „Wenn Sie Ihre Angehörige oder Ihren Angehöriger nach Hause holen, müssen Sie ein hohes Verantwortungsbewusstsein zeigen“, verdeutlicht Drese. „Gehen Sie deshalb bitte fürsorglich und konsequent mit sich selbst und anderen Familienmitgliedern um.“

Ein guter Schutz sei es, sich vor dem Besuch in Selbstisolation zu begeben. Wenn möglich, sollte im Homeoffice gearbeitet und auf die Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs verzichtet werden, so Drese. Während der Weihnachtstage sollten strikt und konsequent die allgemeinen und besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch in der Häuslichkeit beachtet werden.

Drese rät zudem mit dem Angehörigen auch über die Zeit nach dem Aufenthalt in der Familie zu sprechen. „Wenn Ihr Angehöriger wieder ins Pflegeheim oder das Angebot zurückkehrt, wird sie oder er sich für eine gewisse Zeit in Quarantäne begeben müssen“, so die Ministerin.

Die Einrichtung wird nach Rückkehr Testungen auf das Coronavirus durchführen. Die erste Testung soll dabei innerhalb von fünf Tagen erfolgen. Das ist erforderlich, weil in den ersten Tagen einer Ansteckung oft noch keine erkennbaren Symptome auftreten und ein zu früh eingesetzter Test falsche Ergebnisse zeigen könnte. Nach einer zweiten Testung, die innerhalb weniger Tage folgt, kann die Quarantäne beendet werden, wenn das Ergebnis ebenfalls negativ ist.

„Weihnachten werden wir in diesem Jahr anders feiern als sonst. Unsere gemeinsame Aufgabe und Verantwortung ist es, uns alle so gut wie möglich zu schützen. Bitte stellen Sie sich dieser Verpflichtung und helfen Sie mit“, so Drese in ihrem Schreiben an die Angehörigen. Die Ministerin betont zudem: „Mein Dank gilt auch allen Beschäftigten in den Einrichtungen unseres Landes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten mit großem Engagement eine sehr gute Arbeit, um Besuche gerade über die Weihnachtstage zu ermöglichen und die Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich zu schützen und zu umsorgen.“

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